Haus- und Schulordnung

1. Leitgedanken

Ein vertrauensvolles und respektvolles Zusammenwirken zwischen den Erziehungsberechtigten, den Lehrerinnen und Lehrern, den Erzieherinnen und Erziehern, Hausmeister, Küchenpersonal, Sekretärinnen, Bibliothekar, Reinigungspersonal sowie den Schülerinnen und Schülern bildet die Grundlage für einen erfolgreichen Erziehungs- und Bildungsauftrag.

Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich alle Schüler/innen und Erwachsenen, die hier lernen und arbeiten, wohlfühlen sollen.

Um dies zu erreichen, müssen wir aufeinander Rücksicht nehmen, Verantwortung für unser Handeln übernehmen und uns an vereinbarte Regeln halten.

Unsere Schulordnung soll die Basis für ein friedliches und produktives Zusammenleben und erfolgreiches Lernen sein.

2. Haus- & Schulregeln

2.1 Wir sorgen für ein freundliches und respektvolles Miteinander.

Wir sind höflich zueinander und grüßen uns freundlich.
Wir nutzen keine Schimpfwörter oder Beleidigungen.
Wir gehen gewaltfrei miteinander um.
Wir helfen anderen, Konflikte zu lösen.
Wir achten das Eigentum anderer.

2.2 Wir verhalten uns verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll.

Wir vermeiden Unfälle.
Wir gehen in ruhigem Tempo auf den Fluren.
Wir gefährden niemanden bewusst.
Wir gehen sorgsam mit Schuleigentum um.

2.3 Wir tragen Sorge für einen ordnungsgemäßen Ablauf von Unterricht und Betreuung.

Wir kommen stets pünktlich.
Wir gehen sorgfältig mit Arbeitsmaterialien um.
Wir bereiten uns auf den Unterricht vor.
Wir haben alle notwendigen Materialien dabei.
Wir nutzen den Schulplaner vom Förderverein.
Wir lassen, alles was stört, zu Hause. (Spielzeug etc.)
Wir halten uns an die Unterrichtsregeln.

2.4 Wir achten auf Sauberkeit und Ressourcen.

Wir werfen Müll in die vorgesehenen Behälter.
Wir trennen unseren Müll.
Wir achten auf den Toiletten auf Sauberkeit.
Sachbeschädigungen müssen sofort dem Hausmeister, einer Lehrkraft oder im Sekretariat gemeldet werden.
Wir verschwenden weder Papier, Wasser noch Strom.

2.5 Wir kauen keinen Kaugummi im Unterricht.

2.6 Wir nutzen elektrische Geräte nur für unterrichtliche Zwecke mit Erlaubnis der Lehrkraft oder des Erziehers. Die Schule übernimmt keine Haftung! (siehe Handynutzungsvereinbarung)

3. Verantwortlichkeiten

3.1 Verantwortlichkeiten der Schülerinnen und Schüler

Wir betreten das Schulhaus nach Ankunft in der Schule und begeben uns unverzüglich in den Unterrichtsraum, jedoch frühestens um 7:15 Uhr bei Beginn der 0. Stunde und 8:15 Uhr, bei Beginn der 1. Stunde.
Wir halten uns im Klassenraum auf, bei geöffneter Tür.
Wir kommen rechtzeitig zur Schule (spätestens 7:45 Uhr).
Wir verlassen nach dem Unterricht zügig das Schulgelände, gehen nach Hause oder zum Zug.
Wir Buskinder finden uns auf dem kleinen Schulhof ein und verlassen erst nach Aufforderung der aufsichtführenden Lehrkraft das Schulgelände.

3.1.1 Im Unterricht

Wir arbeiten aktiv am Unterricht mit und erbringen die geforderten Leistungen.
Wir verhalten uns so, dass alle in einer ruhigen und lernförderlichen Atmosphäre gemeinsam leben, lernen und arbeiten können.
Wir fertigen mündliche und schriftliche Hausaufgaben fristgerecht und sorgfältig an.

3.1.2 Im Schulhaus

Wir hängen unsere Jacken, die Sportsachen und andere Unterrichtsmittel an die vorgesehenen Plätze.
Wir sind verantwortlich für die Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände.
Wir gehen in den Gängen und auf den Treppen stets rechts.

3.1.3 In den Pausen

3.1.3.1 kleine Pausen

Wir halten uns in den kleinen Pausen im Klassenraum und nicht auf dem Schulhof auf.
Wir essen unser Frühstück am Platz.
Wir spielen in Ruhe und beschäftigen uns leise.

3.1.3.2 große Pausen

Wir gehen nach dem Pausenklingeln zügig auf den Schulhof oder zum Essen, wenn die Lehrkraft den Unterricht beendet hat.
Wir bleiben auf dem Schulgelände.
Wir betreten das Klettergerüst erst, wenn die Aufsicht da ist!!!
Wir trampeln nicht durch die Grünanlagen.
Wir gehen nicht in den Bewässerungsgraben, hinter das grüne Klassenzimmer oder den Geräteschuppen.
Wir suchen bei Verletzungen den Ersthelfer in der Turnhalle auf.
Wir gehen bei auftretenden Problemen sofort zur Aufsicht oder zu den Streitschlichtern auf dem Hof.
Wir setzen die Anweisungen der Aufsichtsschüler um.

3.1.4 Aufsichtsschüler/Streitschlichter

Wir sind Vorbild und halten uns an die Regeln.
Wir führen unser Amt pflichtbewusst aus.

3.2 Verantwortlichkeiten der Lehrerinnen und Lehrer

Wir sind Vorbilder für die Schülerinnen und Schüler.
Wir erzeugen eine ansprechende Lernumgebung.
Wir nutzen vielfältige didaktische Mittel und Unterrichtsmethoden.
Wir vermitteln Grundfertigkeiten, Kenntnisse und Kulturtechniken.
Wir vermitteln dem Lehrplan entsprechende Kompetenzen.
Wir fördern die deutsche Sprachfähigkeit.
Wir erweitern die Allgemeinbildung und das Fachwissen.
Wir fördern selbstständiges und selbstverantwortliches Lernen.
Wir legen Grundlagen für problemlösendes Denken.
Wir fördern unsere Schülerinnen und Schüler.
Wir sorgen für eine gute und respektvolle Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten.

3.3 Verantwortlichkeiten der Erziehungsberechtigten

Wir sorgen dafür, dass unsere Kinder pünktlich zur Schule kommen.
Wir entschuldigen das Fehlen unserer Kinder am Tag des Fehlens bis 7:30 Uhr. (per E-Mail: schule-blumberg.krankmeldung@schulen.kvbarnim.de)
Wir geben unseren Kindern ein Frühstück mit.
Wir sorgen für eine stets vollständige schulische Ausrüstung.
Wir sorgen für eine gute und respektvolle Kommunikation mit der Schule. (bspw. pünktliche Abgabe von Unterschriften, Bescheinigungen, Entschuldigungen etc.)
Wir zeigen Interesse am Lernverhalten und Lernfortschritt unserer Kinder.
Wir sorgen für ausreichend Zeit und Raum für das Anfertigen von Hausaufgaben.
Wir übernehmen Verantwortung für die Erziehung unserer Kinder.
Wir bemühen uns rechtzeitig um Hilfe und Unterstützung bei Schulproblemen.
Wir holen vergessene und liegen gelassene Kleidungsstücke und Gegenstände ab.
Wir holen unsere Kinder bei Benachrichtigung der Schule (z.B.: Krankheit, Erziehungsmaßnahme, etc.) umgehend ab.

4. UMGANG MIT REGELVERSTÖSSEN

Um positive Verhaltensweisen zu verstärken, kommen Erziehungsmaßnahmen zum Einsatz.

Erziehungsmaßnahmen (siehe §63 Brandenburgisches Schulgesetz) können sein:

  • ein klärendes Gespräch
  • das Aufzeigen von falschem Verhalten
  • die Anregung zur Reflexion falschen Verhaltens
  • eine Hilfestellung bei Konfliktlösungen geben
  • eine Elterninformation / ein Elterngespräch
  • die Abschrift der Schulordnung
  • die Unterstützung der Arbeit des Hausmeisters
  • eine Aufgabe zur Wiedergutmachung (zerstören -> ersetzen; beschmutzen -> säubern)
  • #die Nacharbeit. Die Nacharbeit wird als Erziehungsmaßnahme in das Ermessen des Lehrers gestellt. Die Erziehungsberechtigten sind zuvor telefonisch oder schriftlich zu informieren.

Sollten zuvor genannte Maßnahmen wirkungslos bleiben, werden Ordnungsmaßnahmen eingeleitet. Beispiel: Wenn Schüler die ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit beeinträchtigen, andere am Schulleben Beteiligte gefährden oder mehrfach unentschuldigt im Unterricht fehlen.

Ordnungsmaßnahmen sind: siehe §64 Brandenburgisches Schulgesetz

5. Vereinbarung zur Einhaltung der Haus- & Schulordnung

Die Grund- und Oberschule Blumberg ist meine Schule.
Jeden Tag verbringe ich hier viele Stunden. Ich halte mich an die Haus- & Schulordnung, damit wir uns alle in der Schule wohlfühlen.