Schülerfahrausweise
Als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr ist der Landkreis Barnim gemäß dem ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg zuständig u.a. für den Schülerverkehr. Als Grundlage hierfür dient die Satzung des Landkreises Barnim zur Schülerbeförderung vom 01. April 2012. Diese regelt die Beförderung von Schülern sowie die Rückerstattung notwendiger Fahrtkosten durch den Landkreises Barnim.
Schülerfahrausweis beantragen
Um einem Schüler rechtzeitig einen Busfahrausweis für das kommende Schuljahr zustellen zu können, muss der entsprechende Antrag rechtzeitig gestellt werden. Darauf weist das Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt des Landkreises Barnim hin, das für die Bearbeitung der Anträge verantwortlich ist.
Die Neubeantragung der Schülerfahrausweise für das Schuljahr 2020/2021 muss beim Landkreis Barnim, Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt, Am Markt 1, 16225 Eberswalde erfolgen. Gleiches gilt für die Spezialbeförderung.
Für Schüler, die in die 1. Klasse aufgenommen werden oder den Bildungsgang wechseln (von Klasse 6 in Klasse 7 und von Klasse 10 in Klasse 11), gilt eine andere (wird noch bekannt gegeben) Antragsfrist.
Im Falle einer späteren Antragstellung, bei unvollständig ausgefüllten Anträgen beziehungsweise nicht beschrifteten Passbildern kann die rechtzeitige Bearbeitung und damit das termingerechte Bereitstellen der Schülerfahrausweise sowie die Organisation der Schülerspezialbeförderung zum Schuljahresbeginn nicht gewährleistet werden.
Das jeweilige Antragsformular ist vollständig ausgefüllt, unterschrieben und von der Schule bestätigt beim Landkreis Barnim, Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt, Am Markt 1, in 16225 Eberswalde einzureichen.
Benötigte Unterlagen
- Passbild (bei Erstbeantragung)
- jeweiliges Antragsformular
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular ist von der Schule bestätigt beim Landkreis Barnim, Strukturentwicklungsamt, Am Markt 1, in 16225 Eberswalde einzureichen.
Nur vollständig ausgefüllte Anträge können fristgemäß bearbeitet und beschieden werden. Der Bescheid über das Ergebnis der Prüfung ergeht an den Antragsteller.
Antragsformulare
Auf der Webseite des Landkreises Barnim unter Formulare.
Verlust des Schülerfahrausweises
Bei Verlust des Schülerfahrausweises wenden Sie sich bitte direkt an die Barnimer Busgesellschaft, Frau Schmidt, Telefon 03334 52-127.
Fahrtkostenerstattung
Anspruchsberechtigt sind:
- Schüler/innen, die in einem Wohnheim oder Internat untergebracht sind,
- Schüler/innen, bei denen keine Anbindungen des ÖPNV bestehen (bei Nutzung PrivatKfz),
- Schüler/innen beim Besuch einer Schule außerhalb des LK Barnim (sofern nicht die zuständige/ nächsterreichbare Schule der gewählten Schulform besucht wird).