Informationen Ü5-Verfahren

Das Übergang 5 Verfahren

Für besonders lernstarke Kinder gibt es an ausgewählten Gymnasien und Gesamtschulen die Möglichkeit, bereits ab Klasse 5 in besonderen Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) zu lernen. Dieser Übergang wird Ü5-Verfahren genannt.

Was ist eine LuBK?

Ziel: Förderung von Kindern und Jugendlichen mit:

  • hohen allgemeinen kognitiven Fähigkeiten
  • besonderen Begabungen ab Jahrgangsstufe 5

2. Profilbildung des Gymnasiums

  • musisch-künstlerisch
  • sprachlich
  • mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch
  • gesellschaftswissenschaftlich

 Aufnahmevoraussetzungen

  • Wichtig ist der Wunsch Ihres Kindes, es wird unsere Schule besuchen!
  • passende Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen:
    • Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4
      aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachkunde / Englisch beträgt maximal „5“
    • Grundschulgutachten mit Empfehlung zum Besuch einer LuBK

Eignungsfeststellung und Aufnahmeverfahren

 1. Kriterien:

  • Zeugnisnoten/Grundschulgutachten
  • prognostischer Test
  • Gespräch zur Eignungsfeststellung

2. Auswahlverfahren

  • Ergebnisse der Eignungsfeststellung bilden die Basis
  • davon ausgehend Festlegung einer Rangreihenfolge entsprechend der erreichten Ergebnisse

Termine im Aufnahmeverfahren

 Januar/Februar:

  • Halbjahreszeugnis Klasse 4
  • Grundschulgutachten mit der Empfehlung LuBK
  • Abgabe der Anmeldeformulare, des Gutachtens und des Zeugnisses in der Erstwunschschule

März/April:

  • Durchführung des prognostischen Tests
  • Einladung zum Aufnahmegespräch

Mai/Juni:

  • Postausgang Bescheid

Vorteile einer LuBK

 Zeitpunkt: Alter der Kinder, Beginn des Fachunterrichtes

  • frühzeitiges Heranführen an gymnasiale Arbeitsweisen, um das „Lernen zu lernen“
  • Auseinandersetzen mit höheren Leistungsanforderungen
  • positives, stimulierendes Lernumfeld

Weitere Infromationen zum Ü5- Verfahren finden Sie unter:

https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-5-verfahren

Fragen zum Zeitplan des aktuellen Ü5- Verfahrens werden den Klassenlehrkräften und Ihnen nach Bekanntgabe durch das Miniterium hier zur Verfügung gestellt.