Liebe Eltern/ Sorgeberechtigte,
liebe Besucher und Besucherinnen unserer Website,
Unser Förderverein braucht Unterstützung, um weiterhin existieren zu können.
Gesucht wird ein neuer Vorsitzender oder eine neue Vorsitzende. Den Förderverein an unserer Schule gibt es bereits seit vielen Jahren und er ist der Schule eine große Unterstützung. Er bot uns immer viele Möglichkeiten, etwas für das Wohl der Schule und für die Lern- und Entwicklungschancen unserer Schülerinnen und Schüler zu tun.
Was sind die Aufgaben eines Fördervereins?
Die Aufgabe des Vorstands ist es, den Verein nach außen zu vertreten und im Namen und Auftrag des Vereins Rechtsgeschäfte zu tätigen. Die
Vorstandsmitglieder übernehmen damit eine hohe Verantwortung; sie sind in der Zeit zwischen den Mitgliederversammlungen für alle Belange
des Vereins rechtlich verantwortlich. Es liegt daher nicht nur im Interesse des Vereins und seiner Mitglieder, sondern auch im Interesse der Vorstandsmitglieder, diese Verantwortung – juristisch spricht man von der „Vertretungsmacht“ – klar und für alle Seiten nachvollziehbar zu regeln. So ist auch in der konkreten Vereinstätigkeit immer klar, in welchen Fällen Vorstandsmitglieder im Rahmen ihrer Vertretungsmacht agieren und wann sie sich rückversichern müssen.
Rollen im Vorstand
Der Vorstand vieler Vereine besteht aus einem 1. und einem 2. Vorsitzenden, einem Kassenwart, einem Schriftwart und einer beliebigen Zahl Beisitzer. Diese traditionelle Rollenverteilung ist jedoch keineswegs vorgeschrieben. Es ist auch möglich, mehrere gleichberechtigte Vorsitzende zu wählen und andere Bezeichnungen für die weiteren Vorstandsmitglieder zu bestimmen. Es ist möglich, zwischen einem vertretungsberechtigten Vorstand (z.B. dem 1. und 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart) und dem erweiterten Vorstand zu unterscheiden. Die juristisch relevante Formulierung für den vertretungsberechtigten Vorstand lautet: „Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB wird gebildet aus …“ Es ist grundsätzlich zu empfehlen, den vertretungsberechtigten Vorstand aus mehreren, mindestens zwei Personen zu bilden.
Varianten zur Vertretungsmacht des Vorstands
• Einzelvertretungsbefugnis: Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Vorstands vertreten den Verein jeweils allein.
• Gesamtvertretungsbefugnis: Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Vorstands vertreten den Verein gemeinsam, oder, nach dem Vier-Augen-Prinzip, zwei Personen aus diesem Kreis. Das bedeutet in der Praxis z.B., dass Verträge, die der Verein eingeht, die Unterschriften entweder aller Mitglieder oder eben zweier Mitglieder des vertretungsberechtigten Vorstands tragen müssen.
• Beschränkte Vertretungsbefugnis: Die Vertretungsbefugnis kann der Art oder der Höhe nach eingeschränkt werden. Dabei kann beispielsweise eine Summe genannt werden, ab der das Vier-Augen-Prinzip gilt oder ab der gesamte vertretungsberechtigte Vorstand einbezogen werden muss. Oder es wird festgelegt, dass Mitglieder des vertretungsberechtigten Vorstands „im Rahmen des Haushaltsplans“ einzeln oder nach dem Vier-Augen-Prinzip agieren können; der Haushaltsplan kann dann jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.
Derzeit besteht der Vorstand aus zwei Mitgliedern des Fördervereins. Dies ist nicht mehr zu schaffen, daher haben sich bereits einige Eltern gefunden. Diese sind bereit den Vorstand (1. und 2. Vorsitzenden) zu entlasten und haben sich bereits für Ämter zur Verfügung gestellt. Ein Elternteil steht auch für den 2. Vorsitzenden zur Verfügung. Gesucht wird daher der oder auch die 1. Vorsitzende.
Haben Sie Interesse? Kommen Sie doch einfach zur entscheidenden Versammlung der Ihnen zur Verfügung stehenden Vorstandsmitglieder.
Wann? 01. Februar 2024 um 17:00 Uhr
Wo? Musikraum der Grund- und Oberschule Blumberg im Haus 3 / 2. Etage - Raum 3.2.21
Wir würden uns sehr darüber freuen, gemeinsam mit Ihnen und den anderen Mitgliedern des Vorstandes weiterhin GUTES zu tun. Gemeinsam als Team aufzutreten und die mitgebrachten Ideen und Ressourcen zu vereinen.