Einschulung

Informationen zur Schulanmeldung 2024/ 2025

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden im nächsten Schuljahr schulpflichtig *. Wenn Sie in der Gemeinde Ahrensfelde wohnen, müssen Sie Ihr Kind für die zuständige Grundschule anmelden.

Welche Schule ist für mein Kind zuständig?


- zuständige Grundschule für Kinder, die in den Ortsteilen Lindenberg inklusive Klarahöh und Neu Lindenberg und Ahrensfelde (Dorf) wohnen, ist die  Grundschule Lindenberg in Lindenberg

- zuständige Grundschule für Kinder, die im Ortsteil Blumberg wohnen ist die Grund- und Oberschule Blumberg, in Blumberg

- Familien, die in Eiche oder Mehrow wohnen, können wählen, welche Schule die Kinder besuchen sollen (deckungsfähiger Schulbezirk). Beide Schulen sind zuständig.

Grundschule Lindenberg:
Alle Kinder aus den Ortsteilen Lindenberg (auch Neu-Lindenberg und Klarahöh) & Ahrensfelde

Grundschule Blumberg:
Alle Kinder aus dem Ortsteil Blumberg

Wahlrecht:
Alle Kinder aus den Ortsteilen Eiche & Mehrow

Wie melde ich mein Kind an?

Dazu können Sie am Dienstag, den 21. November 2023 oder Donnerstag, den 18. Januar 2024 in der Zeit von 9:00 bis 18.00 Uhr zu uns, in die Grund- und Oberschule Blumberg kommen. Wir nehmen uns an diesem Tag für Sie Zeit. Aus unserer Erfahrung heraus bitten wir Sie, an den Anmeldetagen um etwas Geduld, sollten kleine Wartezeiten entstanden sein. Die Nachmittagsstunden sind erfahrungsgemäß weniger besucht und entspannter**.

Für die Anmeldung müssen Sie Folgendes mitbringen:

1. Ihr Kind persönlich
2. eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
3. den eigenen Personalausweis
4. die Sprachstandsfeststellung

Sollten nicht beide Elternteile kommen können, benötigen wir außerdem:

5. eine Vollmacht des anderen Elternteils für die Anmeldung
6. die Kopie des Personalausweises des anderen Elternteils
7. ggf. Nachweis über das alleinige/gemeinsame Sorgerecht

Bitte laden Sie sich von unserer Homepage den Anmeldeantrag runter und bringen Sie diesen bitte schon ausgefüllt mit. Sie finden diesen unter der Rubrik: Dokumente & Service - Einschulung und Anmeldung. Vielen Dank!

Am 21. November 2023 sowie am 18. Januar 2024 erhalten Sie auch den Termin für die schulärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt. Sie haben auch die Möglichkeit, sich über eine eventuelle Rückstellung und das Vorgehen zum Besuch an einer anderen, als der zuständigen Schule, beraten zu lassen.

Alle weiteren Informationen rund um die Einschulung, in welcher Klasse Ihr Kind zukünftig unterrichtet wird und vielem Weiteren, erfahren Sie in der Informationsveranstaltung. Diese findet  im Juni oder Juli 2024 statt. Der Termin wird Ihnen rechtzeitig, in Form einer Einladung bekannt gegeben.

Zurückstellungen vom letzten Jahr:

Für diese Kinder müssen noch einmal ein aktuell ausgefülltes Anmeldeformular und die neue Sprachstandsfeststellung der Kita vom Herbst 2023 in der Schule vorgelegt werden. Eine erneute Vorstellung beim Gesundheitsamt ist nur bei einigen dieser Kinder notwendig und wird Ihnen noch entsprechend mitgeteilt.

Anspruch auf einen Hortplatz:

Mit dem Übergang von der Kita zur Schule ändert sich die Betreuungsform. Der Kitavertrag und damit auch Ihr Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung enden in der Regel am 31. Juli und das Schuljahr beginnt offiziell am 01. August. Damit haben Sie dann Anspruch auf Hortbetreuung bis zu 20 Wochenstunden. Sollten Sie berufsbedingt einen höheren Betreuungsanspruch benötigen, sollten Sie rechtzeitig (bis Ende März) einen entsprechenden Antrag beim Jugendamt Eberswalde stellen. Diesen Antrag auf Feststellung des Rechtsanspruchs und weitere Infos finden Sie HIER, auf der Seite des Landkreises Barnim/Jugendamt.
Den Hortplatz selbst beantragen Sie aber beim Träger der Kindereinrichtung, also bei der Kitaverwaltung der Gemeinde Ahrensfelde.

Schulärztliche Untersuchung zur Einschulung beim Gesundheitsamt:

Die Terminvergabe zu den Schuleingangsuntersuchungen erfolgt seit 1. November 2022 über die Seite des Landkreises Barnim 

https://www.barnim.de/verwaltung-politik/aemter-leistungen/dienstleistung/schuleingangsuntersuchung

ausschließlich online und ausschließlich für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Barnim haben.

Bitte beachten Sie auch die dort genannten, zur Untersuchung mitzubringenden Unterlagen (Anamnesebogen, Impfausweis usw.) sowie die Hinweise, für wen diese Termine verpflichtend sind (Kinder, die im Schuljahr 2024/25 schulpflichtig werden, auch wenn die Eltern die Zurückstellung oder vorzeitige Einschulung beantragen)!
Kinder mit einem I-Status bzw. Kinder, die Frühförderung erhalten, bekommen einen gesonderten Termin.
Auf der Seite des Landkreises ist auch ein Anschreiben an die Eltern verlinkt, dieses finden Sie aber auch HIER!

WICHTIG!!!!!!!
Bitte versuchen Sie, frühzeitig einen Termin für die ärztliche Untersuchung zu vereinbaren, möglichst für den Zeitraum von November 2023 bis Ende März 2024!
DANKE!

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Team der Grund- und Oberschule zur Verfügung.

Kerstin Pillep
Primarstufenleiterin der Grund- und Oberschule Blumberg

Schulstraße 10
16356 Ahrensfelde
Tel. (033394) 57999-0
Mail: schule-blumberg@schulen.kvbarnim.de

* Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. (§37 BbgSchulG).

** Der Zeitpunkt der Anmeldung hat keinerlei Einfluss auf Klassenbildung, Vergabe von Schulplätzen und Zuordnung des Klassenleiters. Diese Entscheidungen erfolgen nach pädagogischen Gesichtspunkten erst im Frühjahr 2024.