Einschulung
Informationen zur Schulanmeldung 2025/ 2026
Informationen zur Schulanmeldung
Alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden werden, sind im nächsten Schuljahr schulpflichtig *.
Wenn Sie in der Gemeinde Ahrensfelde wohnen müssen Sie ihr Kind in der für Sie zuständigen Grundschule anmelden.
Welche Schule ist für mein Kind zuständig?
- Zuständige Grundschule für Kinder, die im Ortsteil Blumberg wohnen ist die Grund- und Oberschule Blumberg
- Familien, die in Eiche oder Mehrow wohnen, können wählen, welche Schule die Kinder besuchen sollen (deckungsgleicher Schulbezirk). Beide Schulen sind zuständig.
- Zuständige Grundschule für Kinder, die in den Ortsteilen Lindenberg inklusive Klarahöh und Neu Lindenberg und Ahrensfelde (Dorf) wohnen, ist die Grundschule Lindenberg.
Grundschule Blumberg:
Alle Kinder aus dem Ortsteil Blumberg.
Wahlrecht:
Alle Kinder aus den Ortsteilen Eiche & Mehrow.
Grundschule Lindenberg
Alle Kinder aus den Ortsteilen Lindenberg (auch Neu-Lindenberg und Klarahöh) & Ahrensfelde
Wie melde ich mein Kind an?
Dazu können Sie am Montag, den 09. Dezember 2024 von 9:00 bis 18.00 Uhr zu uns kommen. Wir nehmen uns an diesem beiden Tagen für Sie Zeit. Trotzdem bitten wir Sie um etwas Geduld sollten kleine Wartezeiten entstehen. Die Nachmittagsstunden sind erfahrungsgemäß weniger besucht und entspannter. Für die Anmeldung müssen Sie folgende Dinge mitbringen:
- Ihr Kind persönlich
- eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- den eigenen Personalausweis
- die Sprachstandsfeststellung
Sollten nicht beide Elternteile kommen können benötigen wir außerdem:
- eine Vollmacht des anderen Elternteils für die Anmeldung
- die Kopie des Personalausweises des anderen Elternteils
- ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
ACHTUNG!
Für jede der beiden Schulen gibt es einen gesonderten Anmeldeantrag. Diesen können Sie sich auf der jeweiligen Homepage herunterladen und schon ausgefüllt mitbringen.
An diesem Tag bekommen Sie außerdem eine Info über die schulärztliche Untersuchung und haben die Möglichkeit, sich über Rückstellung und das Vorgehen bei Besuch einer anderen Schule beraten zu lassen. Alle weiteren Informationen zur Einschulung, der Klassenbildung und vielem Weiteren, erfahren Sie in der Informationveranstaltung zur Einschulung, zu der Sie dann eine Einladung erhalten. Diese erhalten Sie mit dem jeweiligen Aufnahmebescheid im neuen Jahr.
Kerstin Pillep Primarstufenleiterein
* Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. (§37 BbgSchulG).
** Der Zeitpunkt der Anmeldung hat keinerlei Einfluss auf Klassenbildung, Vergabe von Schulplätzen und Zuordnung des Klassenleiters. Diese Entscheidungen erfolgen nach pädagogischen Gesichtspunkten erst im Frühjahr 2025.