Informationen Ü5-Verfahren
Das Übergang 5 Verfahren
Für besonders lernstarke Kinder gibt es an ausgewählten Gymnasien und Gesamtschulen die Möglichkeit, bereits ab Klasse 5 in besonderen Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) zu lernen. Dieser Übergang wird Ü5-Verfahren genannt.
Was ist eine LuBK?
Ziel: Förderung von Kindern und Jugendlichen mit:
- hohen allgemeinen kognitiven Fähigkeiten
- besonderen Begabungen ab Jahrgangsstufe 5
2. Profilbildung des Gymnasiums
- musisch-künstlerisch
- sprachlich
- mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch
- gesellschaftswissenschaftlich
Aufnahmevoraussetzungen
- Wichtig ist der Wunsch Ihres Kindes, es wird unsere Schule besuchen!
- passende Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen:
- Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4
aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachkunde / Englisch beträgt maximal „5“ - Grundschulgutachten mit Empfehlung zum Besuch einer LuBK
- Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4
Eignungsfeststellung und Aufnahmeverfahren
1. Kriterien:
- Zeugnisnoten/Grundschulgutachten
- prognostischer Test
- Gespräch zur Eignungsfeststellung
2. Auswahlverfahren
- Ergebnisse der Eignungsfeststellung bilden die Basis
- davon ausgehend Festlegung einer Rangreihenfolge entsprechend der erreichten Ergebnisse
Termine im Aufnahmeverfahren
Januar/Februar:
- Halbjahreszeugnis Klasse 4
- Grundschulgutachten mit der Empfehlung LuBK
- Abgabe der Anmeldeformulare, des Gutachtens und des Zeugnisses in der Erstwunschschule
März/April:
- Durchführung des prognostischen Tests
- Einladung zum Aufnahmegespräch
Mai/Juni:
- Postausgang Bescheid
Vorteile einer LuBK
Zeitpunkt: Alter der Kinder, Beginn des Fachunterrichtes
- frühzeitiges Heranführen an gymnasiale Arbeitsweisen, um das „Lernen zu lernen“
- Auseinandersetzen mit höheren Leistungsanforderungen
- positives, stimulierendes Lernumfeld
Weitere Infromationen zum Ü5- Verfahren finden Sie unter:
https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-5-verfahren
Fragen zum Zeitplan des aktuellen Ü5- Verfahrens werden den Klassenlehrkräften und Ihnen nach Bekanntgabe durch das Miniterium hier zur Verfügung gestellt.